Kanon VII
"Die eintretenden Diener und Deuter Golgaris aber haben die Wahl sich dem Mönchsorden der Zorkabiner oder wie die anderen Mitglieder dem kriegerischen Arm anzuschließen. Wenn sie ersteres wählen, obliegt ihr weiterer Weg dem Abtkomturen der Zorkabiner. Wenn sie sich für den zweiten Weg entschließen, treten sie dem Orden im Range eines Knappen Golgaris bei. Nach ihrer Ausbildung werden sie zum 5. Boron hin zu Garrensand, in Anwesenheit des Großmeisterin und des Legaten des Rabens von Punin in den Ritterstand aufgenommen. Den Dienern und Deutern Golgaris unter den Rittern ist es vorbehalten, das Amt der Schwingenträgers und des „Bewahrer Rethons“ inne zu haben. Ansonsten stehen sie mit ihren Brüdern und Schwestern gleich in allen Belangen (…)“
Nach Aussage der Cellerarin haben fast ein Drittel aller Ordensmitglieder die Weihe zum Diener oder Deuter Golgaris erhalten (erstaunlicherweise findet man keinen Diener Bishdariels, zumindest schwieg die Cellerarin auf meine Nachfrage hin) - kaum erstaunlich also, dass jenen Mitgliedern ein eigenes Kapitel in der Ordensschrift gewidmet ist. Wiewohl, und der werte Leser mag`s erahnen, stark gekürzt ...