Kanon IX
„Das seelenlose Untote muss verfolgt und vernichtet werden, denn es lebt durch Häresie und unheiliges Tun von Sterblichen, die sich anmassen, das Leben geben zu können, wo der Wächter des Jenseits bereits den Schiedsspruch gefällt hat. Der Orden verfolgt aber auch die, welche sich dieser Frevelei schuldig machen und führt ihre Seelen in die Obhut des Herrn des Jenseits, wo er über sie richten möge. Die Magie, welche sich mit nekromantischen Praktiken befasst, sei verdammt und geächtet. Die Unzucht mit Toten und der Frevel an Leichen, der Raub und Handel mit solcherlei Dingen ist Häresie und wird schwerstens bestraft. Wer dem Gläubigen die letzte Ruhe nimmt, seiner Seele Qual verschafft durch Fluch oder Hexerei oder die Stätten der Toten heimsucht, ist ein Häretiker und wird als solcher bestraft (…)“